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Rahmenfrist

Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass ein anrechenbarer Arbeitsausfall bei einer Arbeit auf Abruf mit Überbrückungscharakter über die Dauer nur in einer ersten Leistungsrahmenfrist, nicht aber in einer Folgerahmenfrist bejaht werden könne.
iusNet AR-SVR 20.04.2020