iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Rechtsprechung > Bund > Arbeitslosenversicherung > Mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe

Mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe

Mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

Mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe

A. war für dei B. GmbH als stellvertretender Geschäftsführer tätig. Nach Unfällen bezog er eine Invalidenrente (Invaliditätsgrad: 31%). Nachdem über die B. GmbH der Konkurs eröffnet wurde, melde sich A. beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an. Der Anspruch wurde zunächst wegen der arbeitgeberähnlichen Stellung der Ehefrau von A. bei der B. GmbH verneint und schliesslich wegen der Unbestimmbarkeit der Lohnhöhe (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass der versicherte Verdienst nach Art. 23 AVIG ein Korrektiv bei allfälligen missbräuchlichen Lohnvereinbarungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bilde, indem grundsätzlich die tatsächlichen Lohnbezüge im Bemessungszeitraum massgebend seien. Fest stehe, dass im Jahr 2017 Fr. 82'847.05 resp. - wie A. geltend mache - Fr. 82'427.05 von der B. GmbH auf das Konto von A. geflossen sind. Grundsätzlich würden als Beweis für den tatsächlichen Lohnfluss Belege über entsprechende Zahlungen auf ein auf den Namen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin lautendes Post- oder Bankkonto genügen. Weshalb das vorliegend nicht der Fall sein soll, ergebe sich nicht aus dem angefochtenen Urteil. Sollte es sich bei den...

iusNet AR-SVR 17.08.2021

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.