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Weiterentwicklung der Invalidenversicherung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Gesetzgebung
Invalidenversicherung

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Die Gesetzesrevision zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV), soll nach Beschluss des Bundesrates am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Diese hat zum Ziel, insb. Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen und psychisch erkrankte Personen gezielter zu unterstützen. Dieses Ziel verfolgt die Gesetzesrevision unter anderem mit folgenden Massnahmen: 

Medizinische Gutachten 

  • Abklärungsmassnahmen und das Verfahren im Zusammenhang mit medizinischen Begutachtungen sollen für alle Sozialversicherungen einheitlich geregelt werden. Bei Vergabe der Gutachtensaufträge sollen sich die versicherte Person und die Versicherung in Zukunft einvernehmlich auf einen Auftragnehmer einigen. Es soll bei den Begutachtungen zudem mehr Transparenz geschaffen werden, indem die Interviews zwischen den versicherten Personen und den Sachverständigen neu mit einer Tonaufnahme erfasst werden. 
  • IV-Stellen müssen neu eine öffentlich zugängliche Liste mit Angaben zu den von ihnen beauftragten Sachverständigen führen. 
  • Bidisziplinäre Gutachten dürfen neu nur noch an zugelassene Gutachterstellen und
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iusNet AR-SVR 17.11.2021

 

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