iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Erwerbsersatzmutterschaftsversicherung > Hinterlassene Elternteile Erhalten 16 Wochen Urlaub

Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub

Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub

Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Hinterlassene Elternteile erhalten 16 Wochen Urlaub

Gestützt auf eine Parlamentarische Initiative (Nr. 15.434 "Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter"), nahm das Parlament in der Schlussabstimmung vom 17. März 2023 eine neue Regelung für hinterbliebene Elternteile an.

Neu sollen hinterbliebene Mütter oder Väter nach Erwerbsersatzordnung (EO) einen Anspruch auf 16 Wochen Urlaub haben. Diese Regelung hat als Ziel, den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub im Falle eines Todesfalles einer der Elternteile zu bewahren.

Die 16 Wochen setzten sich dabei aus den gesetzlichen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zusammen.

iusMail AR-SVR 24.03.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.