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Kosten für Stellenmeldepflicht werden in Zukunft vom Bund mitgetragen

Kosten für Stellenmeldepflicht werden in Zukunft vom Bund mitgetragen

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Kosten für Stellenmeldepflicht werden in Zukunft vom Bund mitgetragen

National und Ständerat haben dem Gesetzesentwurf betreffend Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht zugestimmt. Er bildet die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung und die Rahmenbedingungen für die Stellenmeldepflicht.

Die Räte haben beschlossen, das Gesetz bis Ende 2023 zu befristen. Dies soll es dem Parlament ermöglichen, die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone in vier Jahren zu überprüfen.

Die Stellenmeldepflicht ist seit Juli 2018 in Kraft. Sie gilt in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit und wurde durch das Parlament als Massnahme zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt. Die Umsetzung und die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht ist bis heute Sache der Kantone. Sie haben die Kosten bislang selber getragen, weil es für eine Beteiligung des Bundes noch keine gesetzliche Grundlage gab. Das wird sich mit dem neuen Gesetz ab 2020 ändern.

iusNet AR-SVR 18.09.2019

 

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