19.024 Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht
Ein neues Bundesgesetz betreffend Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht steht kurz vor der Schlussabstimmung. Ständerat und Nationalrat haben dem Gesetz ihre Zustimmung erteilt.
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.