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Umsetzung

Kosten für Stellenmeldepflicht werden in Zukunft vom Bund mitgetragen

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung

19.024 Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht

An den Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht wird sich in Zukunft der Bund beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Gesetzesgrundlage dafür gutgeheissen.
iusNet AR-SVR 18.09.2019