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AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen

AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen

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Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge

AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1'185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (inkl. 3. Säule) vorgenommen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'175 auf 1'185 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'350 auf 2'370 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
  • Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 478 auf 482 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 914 auf 922 Franken.
  • Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19'290 auf 19'450 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28'935 auf 29’175 Franken für Ehepaare und von 10'080 auf 10'170 Franken für Waisen erhöht.
  • In der Säule 2a wird der Koordinationsabzug von 24'675 auf 24'885 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'150 auf 21'330 Franken.
  • In der Säule 3a beträgt der maximal
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iusNet AR-SVR 21.09.2018

 

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