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Koordinierter Lohn

AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1'185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (inkl. 3. Säule) vorgenommen.
iusNet AR-SVR 21.09.2018