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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Vom Bund unterstützt werden Kantone und Gemeinden, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem sollen Projekte gefördert werden, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden.
iusNet AR-SVR 26.04.2018