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Öffentliches Personalrecht
Privates Individualarbeitsrecht
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Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
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Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
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Arbeitslosenkasse darf (auch) vor Verwaltungsgericht intervenieren
Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.
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Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich
Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
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Lohnerhöhung nicht gewährt
Die rechtliche Beurteilung einer Kündigung einer arbeitnehmenden Person, die sich nach einer nicht gewährten Lohnerhöhung immer illoyaler verhielt, hielt vor Bundesgericht stand.
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Befangenheit abstrakt behauptet
Pauschale Befangenheitsunterstellungen sind zu präzisieren, um einen Ausstand begründen zu können.
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Ordentliche Kündigung der "Senior Auditors" bundesrechtskonform
Die ordentliche Kündigung des "Senior Auditor" wegen unkooperativen und verweigernden Verhaltens war bundesrechtskonform.
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Kündigung während Probezeit i.O.
Die Kündigung während der Probezeit war sachlich gerechtfertigt.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht willkürlich
Die Kündigung war zwar fehler- bzw. mangelhaft, allerdings sachlich begründet und nicht missbräuchlich, was das Bundesgericht nicht als willkürlich einstufte.
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Abgangsentschädigung rechtmässig
Eine Erweiterung des Streitgegenstandes vor Bundesgericht war nicht zulässig und die Abgangsentschädigung nicht willkürlich.
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