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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Unbewilligte Nebenbeschäftigung und Vetternwirtschaft
Das Bundesgericht überprüfte die Gutheissung einer verwaltungsrechtlichen Klage gegen einen ehemaligen Angestellten einer Anstalt.
Öffentliches Personalrecht
Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das Personalreglement Spital Limmattal, wonach Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit gilt, bundesrechtskonform ist.
Öffentliches Personalrecht
Wer halsstarrig ist, bleibe ohne (Rechts-)Hilfe?
Das Bundesgericht hatte die Auflösung eines Dienstverhältnisses zu überprüfen.
Öffentliches Personalrecht
Missbrauch von Fahrvergünstigungen durch einen SBB-Mitarbeiter
Das Bundesgericht überprüfte eine fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses auf seine Rechtmässigkeit.
Öffentliches Personalrecht
Nachträgliches Wegfallen des Grundes macht Kündigung nicht willkürlich
Das Bundesgericht überprüfte, ob die Qualifikation einer Auflösung des Dienstverhältnisses als nichtig bundesrechtskonform war.
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das Bundesverwaltungsgericht die Besitzstandsgarantie gemäss Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung korrekt ausgelegt hatte.
Öffentliches Personalrecht
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Verwaltungsgericht Thurgau die automatische Beendigung eines Dienstverhältnisses nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zurecht schützte, obwohl eine Teilzeitanstellung möglich gewesen wäre.
Öffentliches Personalrecht
Qualifikation einer Kündigung als «nichtig» ist willkürlich
Das Bundesgericht erachtete das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich als willkürlich, das eine fristlose Kündigung eines langjährigen Bediensteten wegen Beteiligung an einem satirischen Filmprojekt als nichtig qualifizierte.
Öffentliches Personalrecht
Die hartnäckige (ehemalige) Amtsvorsteherin
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das kantonale Personalrecht im Hinblick auf die Kündigung ohne sachliche Gründe willkürfrei angewendet worden war.
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Unproduktivität und Nichteinhaltung der Arbeitszeiten
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein öffentliches Dienstverhältnis zu Recht ordentlich gekündigt worden war.
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