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Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
iusNet AR-SVR 23.03.2023

Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?

Weil es sich um einen vorsorgerechtlichen Anspruch handelte, den der Beschwerdeführer geltend machen wollte, durfte das Bundesgericht im personalrechtlichen Verfahren offen lassen, ob die Vorinstanz die Rechtsgrundlagen bundesrechtskonform herangezogen hatte.
iusNet AR-SVR 22.03.2023

Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
iusNet AR-SVR 16.01.2023

Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen

Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
iusNet AR-SVR 10.01.2023

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