Sie sind hier
Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Systematisches sexuelles Belästigen rechtfertigt Entlassung auch nach zwanzig (ansonsten) tadellosen Dienstjahren
Das Urteil der kantonalen Vorinstanz wurde aufgehoben, wonach die festgestellten Verfehlungen zwar für eine Disziplinierung, nicht aber ausgereicht hätten, um die Entlassung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, der seit mehr als zwanzig Jahren in einem ausgezeichneten Dienstverhältnis stand und keine disziplinarische Vorgeschichte hatte.
Öffentliches Personalrecht
Alkoholkonsum auf der Dienstreise endet mit Degradierung
Wird Alkoholkonsum und Arbeitszeit nicht korrekt ausgeweisen, darf sanktioniert werden.
Öffentliches Personalrecht
Wer sich als unfähig oder unwürdig erweist, darf als Pfarrer:in abberufen werden
Nachdem eine Administrativuntersuchung zutage förderte, dass A. ihres Amtes als Pfarrerin unfähig respektive unwürdig ist, berief der Kichrat sie ab, was nicht willkürlich war.
Öffentliches Personalrecht
Wenn Freigestellter (einvernehmlich) neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist antritt, hat er keinen Anspruch auf die Lohndifferenz
Ein Freigestellter kündigte an, eine neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist anzutreten, was die Arbeitgeberin akzeptierte. Aus diesem Grund entstand kein Anspruch auf die Lohndifferenz ihr gegenüber.
Öffentliches Personalrecht
Kein Grund, eine Untersuchung wegen Mobbings durchzuführen
Mangels anderer Elemente als blossen Behauptungen bestand kein Grund, eine Untersuchung über ein mögliches Mobbing durchzuführen und es lag ein begründeter Entlassungsgrund vor.
Öffentliches Personalrecht
Ein Beamter wurde zu Recht verwarnt und es bestand ein begründeter Anlass für die Kündigung.
Öffentliches Personalrecht
Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt
Weil die Beschwerdeführerin darauf verzichtet hat, die Vertrauensgruppe anzurufen, die speziell für den Schutz der Persönlichkeit zuständig ist, kann sich eine Arbeitnehemrin sich nicht in gutem Glauben über einen mangelnden Schutz ihrer Persönlichkeit beschweren.
Öffentliches Personalrecht
Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers
Wenn ein Lehrer zwei Schülerinnen in einen Nachtclub mitnimmt, eine Flasche Vodka bestellt und alle im selben Bett schlafen, wobei eine von ihnen betrunken war, rechtfertigt das die Entlassung des Lehrers.
Öffentliches Personalrecht
Administrativuntersuchung kann durch interne Juristinnen durchgeführt werden
Administrativuntersuchung darf durch interne Juristinnen durchgeführt werden. Die betreffenden Personen sind nicht per se befangen.
Öffentliches Personalrecht
Beschwerde gegen Kündigung unbegründet
A. wurde gekündigt, weil er beharrlich Freundschaften mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen schliessen wollte. Das warein jeweils zwar keine Persönlichkeitsverletzungen, jedoch mangelte es dem A. dadurch an Teamfähigkeit, was die Kündigung rechtfertigte.
Seiten