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Kassenbons und Einsatzpläne

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kassenbons und Einsatzpläne

Die Beschwerdegegnerin war als Kellnerin im Betrieb der Beschwerdeführerin angestellt. Nach ihrer Kündigung stellte sie diverse Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für ausstehenden Lohn, nicht bezogene Naturalleistungen und Familienzulagen. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass der Streitwert zu tief sei (E. 1.2). Alle Forderungen zusammengerechnet ergaben aber einen Streitwert in ausreichender Höhe.
iusNet AR-SVR 14.10.2024

Waren die Zeugen glaubhaft?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Waren die Zeugen glaubhaft?

Ein Arbeitnehmer war in Teilzeit als Küchenhilfe bei der Beschwerdeführerin angestellt, bis er die Kündigung aufgrund totaler Arbeitsunfähigkeit an seinem angestammten Arbeitsplatz erhielt. Er war aber arbeitsfähig an einem anderen Arbeitsplatz. Der Beschwerdegegner stellte verschiedene Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden und Verzicht auf Ferien.
iusNet AR-SVR 14.10.2024

Ein kollegiales Verhältnis zwischen den haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern eines Gerichtes ist kein Ausstandsgrund

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ein kollegiales Verhältnis zwischen den haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern eines Gerichtes ist kein Ausstandsgrund

Eine Praktikantin (Beschwerdeführerin) klagte, dass die Beschwerdegegnerin, eine Stiftung, ihr Praktikumszeugnis und ihre Arbeitsbestätigung in einzelnen Punkten ändern soll. Zudem stellte sie den Antrag, die letzte Prozesshandlung der Vorinstanz sei durch eine neue Spruchkörperbesetzung zu wiederholen.
iusNet AR-SVR 11.10.2024

Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag? Das ist hier die Frage!

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag? Das ist hier die Frage!

Das Bundesgericht musste im Fall einer Dentalhygienikerin (Beschwerdegegnerin) entscheiden, ob sie als selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu qualifizieren war, jedoch nicht aus sozialversicherungs- oder steuerrechtlicher, sondern aus vertrags- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht.
iusNet AR-SVR 08.10.2024

Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

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Privates Individualarbeitsrecht

Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

Der Beschwerdegegner unterzeichnete nach sechs Monaten harten Verhandlungen einen Arbeitsvertrag mit einer (ehemaligen) Gesellschaft der Beschwerdeführerin, welche nach 13 Jahren von der Beschwerdeführerin mittels Fusion übernommen wurde. Die Beschwerdeführerin kündigte dem Beschwerdegegner rund zwei Jahre später unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
iusNet AR-SVR 25.09.2024

Hat der Arbeitgeber das Burnout des Arbeitnehmers verursacht?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Hat der Arbeitgeber das Burnout des Arbeitnehmers verursacht?

Es ist grundsätzlich zulässig, jemandem wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit zu kündigen, jedenfalls soweit die Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR abgelaufen ist (E. 3.1.2). Eine Kündigung wegen andauernder Krankheit ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen als missbräuchlich im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR zu qualifizieren, etwa dann, wenn aus der Beweisführung eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Krankheit des Arbeitnehmers direkt verursacht hat, z.B. wenn er es unterlassen hat, Massnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers wie in Art. 328 Abs. 2 OR vorgesehen zu treffen und der Arbeitnehmer deshalb krank wurde.
iusNet AR-SVR 20.09.2024

Kein Mobbing

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Privates Individualarbeitsrecht

Kein Mobbing

Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfolio-Managerin bei der Beschwerdegegnerin. Nach ihrem Mutterschaftsurlaub einigten sie sich darauf, dass die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit wieder zu 80% aufnehmen würde. Sie wandte sich an ihren Vorgesetzten und klärte ihn darüber auf, dass sie einige risikobehaftet Fälle betreuen würde, mit dem Wunsch nach Unterstützung. In der darauffolgenden Leistungsbewertung beschien ihr der Vorgesetze mangelnde Organisation. Sie hätte Kollegen früher um Hilfe bitten sollen und ihre Assistentin besser einsetzen sollen. Die Beschwerdeführerin traf sich daraufhin mit der Leiterin der Personalabteilung und teilte ihr mit, dass sie schlecht schlafe, das Baby oft weine und sie ihr Vorgesetzter unter Druck setzen würde. Ein weiteres klärendes Gespräch lehnte sie ab. Kurze Zeit später war sie zu 100% arbeitsunfähig. Eine Analyse ihres Portfolios ergab, dass es qualitativ gleich war, wie die Portfolios der anderen Portfolio-Manager. Im Rahmen einer Massenentlassung wurde der Mitarbeiterin schliesslich gekündigt. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen und wollte ihre Stelle behalten.
iusNet AR-SVR 15.07.2024

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