Art und Weise der Kündigung
Art und Weise der Kündigung
Art und Weise der Kündigung
Der Bäckereiangestellte wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung. Die Arbeitgeberin machte vor Bundesgericht eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit (Art. 94 BV) in Verbindung mit Art. 336 OR geltend. Die Vorinstanz erkannte Missbräuchlichkeit einerseits im Umstand, dass der Angestellte bei seiner Entlassung 62 Jahre alt war und 20 Jahre als zuverlässiger Mitarbeiter im Unternehmen tätig gewesen war. Andererseits verwies es auf die Umstände der Kündigung: Nämlich just auf den Tag der Wiedereröffnung der Verkaufsstelle nach der Covid19-Pandemie und dass kurze Zeit später ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde. Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab.
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