Missbräuchliche Kündigung oder nicht?
Missbräuchliche Kündigung oder nicht?
Missbräuchliche Kündigung oder nicht?
Der Beschwerdegegner war zusammen mit seiner Ehegattin bei der Beschwerdeführerin – einer Bäckerei – angestellt. Er erhielt ein Angebot von einer anderen Bäckerei, diese zu übernehmen. Er bekundete Interesse an der Übernahme. Noch während der laufenden Übertragung erhielten der Beschwerdegegner und seine Frau die Kündigung.
Sie erhoben Einspruch gegen die Kündigung und verlangten die Verschiebung der Frist um einen Monat, weil der Beschwerdegegner aufgrund eines Schlaganfalles krankgeschrieben war. Zwar wurde die Frist um einen Monat verschoben, jedoch machte die Beschwerdeführerin geltend, dass noch zahlreiche Arbeitsstunden im Wert von 30'000 Franken geschuldet seien.
Das Kantonsgericht hielt die vom Arbeitgeber geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe für nicht begründet. Der Grund für die Entlassung war eigentlich der Verkauf der Unternehmensanteile an ein konkurrierendes Ehepaar (E. 3). Das Bundesgericht wies daraufhin, da sich diese beiden Gründe nicht gegenseitig ausschließen; im Gegenteil, sie würden sich teilweise überschneiden (E. 5). Auch folgte das Bundesgericht der Ansicht des Kantonsgerichts nicht, dass die Art und Weise, wie die Kündigung...
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