Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen
Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen
Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen
A. arbeitete in der Pflege bei Hôpitaux de la Ville de Neuchâtel Cadolles - Pourtalès. Nachdem sie während des Dienstes dreimal eingeschlafen war, weil sie unter dem Einfluss von Medikamenten stand, wurde sie verwarnt. Zudem informierte sie ihren Arbeitgeber nicht darüber, neben ihrem 100%-Pensum weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Nach einer Arbeitsunfähigkeit von 268 Tagen wurde A. gekündigt (Sachverhalt).
A. begründete ihre Beschwerden insbesondere mit Mobbing-Vorwürfen, die sie nicht nachweisen konnte. Die Anwendung des GAV Santé 21 war weder willkürlich, noch verletzte sie das rechtliche Gehör (E. 4-6).
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