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Kündigung wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten ist unverschuldet

Kündigung wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten ist unverschuldet

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Kündigung wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten ist unverschuldet

A. war Sekretärin seit 1987 Assistentin bei der EPFL. Ihr Beschäftigungsgrad und die Einheit, in der sie tätig war, wechselten häufig. Zuletzt hatte sie eine Stelle bei den Diensten D. mit einem Beschäftigungsgrad von 30 % inne. Ab dem Jahr 2014 akkumulierte sie aufgrund ihres Gesundheitszustands verschiedene Perioden der Arbeitsunfähigkeit. Die EPFL stellte A. den Entwurf der Kündigungsverfügung zu wegen der Nichterfüllung von im Gesetz oder im Arbeitsvertrag festgelegten Beschäftigungsbedingungen. Nach einem Schriftenwechsel erhielt A. die Kopie eines Schreibens des MedicalService, in dem Dr. E. über eine ungünstige Entwicklung des Gesundheitszustands von A. berichtete und eine düstere Prognose bezüglich der Möglichkeiten einer künftigen Wiederaufnahme der Arbeit stellte. A. war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden. In der Folge kam es zur Kündigung und zum Rekurs. Die Rekurskommission sprach A. eine Entschädigung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und wegen unverschuldetem Ende des Arbeitsverhältnisses zu. Das Bundesverwaltungsgericht kippte diesen Entscheid (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erachtete den Anspruch auf rechtliches Gehör als nicht verletzt (E...

iusNet AR-SVR 30.06.2022

 

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