Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche
Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Lohnstreitigkeit in der Immobilienbranche
Nachdem A. mit Teilklage gegen die B. Immobilien AG durchgedrungen war, forderte er Fr. 736'240.-- als zusätzliche Gewinnbeteiligung und Fr. 1'963'517.-- für Zinsen auf Ansprüche wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung. Das Arbeitsgericht verurteilte die B. Immobilien AG, A. Fr. 1'726'182.-- nebst Zins zu 5 % auf Fr. 4'106'656.-- seit 1. Januar 2018 zu bezahlen. Im Umfang von Fr. 44'000.-- (nebst Zins zu 5 % seit 13. Juni 2007) schrieb es die Klage ab. Im Mehrbetrag schloss das Arbeitsgericht auf Abweisung der Klage. Dagegen beschwerte sich A. bis vor Bundesgericht. Auch vor Bundesgericht verfingen seine Argumente nicht.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.