Das Bundesgericht äusserte sich zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 322a OR auf die Forderungen aus «Carried Interest Pool»-Regelung im Arbeitsvertrag, der bereits im Jahr 2002 gekündigt bzw. aufgehoben worden war. Die Rekapitulation der Prozessgeschichte zeigt, dass in der vorliegenden Sache bereits fünf Entscheide ergangen sind und das Bundesgericht sich nun im Rahmen einer Teilklage zum zweiten Mal mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte.