Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung
Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Filzstifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims werfen reicht nicht für fristlose Kündigung
Nachdem eine animierende Person mehrfach ohne böswillige Absicht Stifte nach Bewohner_innen eines Pflegeheims geworfen hatte, um deren Aufmerksamkeit zu erheischen, wurde ihr fristlos gekündigt. Dagegen wehrte sie sich und bekam vor den kantonalen Instanzen Recht (Sachverhalt). Das Bundesgericht schützte die Rechtsanwendung der Vorinstanz (E. 5)
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