Unklarer Vorfall auf einer Baustelle: Unfall oder nicht?
Unklarer Vorfall auf einer Baustelle: Unfall oder nicht?
Unklarer Vorfall auf einer Baustelle: Unfall oder nicht?
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil war strittig, ob die foraminale Irritation C6 rechts (Nacken), die ein Arbeiter auf einer Baustelle erlitten hatte, auf einen Unfall im Rechtssinn zurückzuführen war. Zum Geschehensablauf lagen verschiedene, teilweise wesentlich von einander abweichende Meldungen und Berichte vor. Das Bundesgericht stellte auf die ersten Berichte ab (Schadenmeldung, Fragebogen, Arztzeugnis nach Erstbehandlung) und kam mit der SUVA zum Schluss, dass das Unfallmerkmal des äusseren Faktors nicht erstellt sei.
In der Schadenmeldung habe die Arbeitgeberin angegeben, der Versicherte habe auf einer Baustelle beim Anheben von Gegenständen einen Riss am Hals erlitten. Der Fragebogen, der eine knapp zwei Wochen später ausgefüllt wurde, enthielt im Wesentlichen die gleichen Angaben. Im Bericht des erstbehandelnden Arztes wurde die Beschwerdesymptomatik, nicht aber das Ereignis beschrieben. Zwei Jahre später berichtete der Versicherte anlässlich einer Spitalbehandlung davon, er habe beim Halten eines in einer Maschine eingespannten Eisenstabs einen Schlag in die rechte Hals- und Nackenseite bekommen. Eine zum Zeitpunkt der Verletzung anwesende Person gab...
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