In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Frage, ob die foraminale Irritation C6 rechts (Nacken), die ein Arbeiter auf einer Baustelle erlitten hatte, auf einen Unfall im Rechtssinn zurückzuführen war.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Sanktionierung von absichtlichen Falschangaben in der Unfallmeldung (Art. 46 Abs. 2 UVG) und beantwortet dabei u.a., ob auch die Kosten der Heilbehandlung zurückzuerstatten sind.