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Aussage der ersten Stunde

Unklarer Vorfall auf einer Baustelle: Unfall oder nicht?

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil war strittig, ob die foraminale Irritation C6 rechts (Nacken), die ein Arbeiter auf einer Baustelle erlitten hatte, auf einen Unfall im Rechtssinn zurückzuführen war. Zum Geschehensablauf lagen verschiedene, teilweise wesentlich von einander abweichende Meldungen und Berichte vor. Das Bundesgericht stellte auf die ersten Berichte ab (Schadenmeldung, Fragebogen, Arztzeugnis nach Erstbehandlung) und kam mit der SUVA zum Schluss, dass das Unfallmerkmal des äusseren Faktors nicht erstellt sei.
iusNet AR-SVR 26.10.2019