Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängige Mahnung; Mobbing und sexuelle Belästigung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängige Mahnung; Mobbing und sexuelle Belästigung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängige Mahnung; Mobbing und sexuelle Belästigung
Die Vorinstanz verzichtete auf eine rechtsgenügliche Mahnung vor der ordentlichen Kündigung und argumentierte damit, dass sie die Beschwerdeführerin wiederholt – aber ohne Wirkung – auf ihr mangelhaftes und nicht tolerierbares Verhalten hingewiesen habe. Die förmliche Ermahnung habe sich unter dargelegten Umständen und nach der Gerichtspraxis erübrigt, weil aufgrund bisheriger Erfahrungen zu erwarten gewesen sei, dass eine solche Mahnung ohnehin aussichtslos gewesen wäre (E.5.1.).
Das Bundesverwaltungsgericht prüfte zuerst, ob die Vorinstanz für den Kündigungsgrund nach Art. 10 Abs. 3 lit. a BPG auf eine vorgängige Mahnung verzichten durfte. Die der Arbeitnehmerin vorgeworfenen Pflichtverletzungen betrafen die Verletzung von konkreten, in Weisungen des Arbeitgebers festgehaltenen Meldepflichten bei Abwesenheiten und die Pflicht zum Tragen von Arbeitskleidung während der ganzen Arbeitszeit. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist gerade zur Durchsetzung von konkreten Weisungen und Anordnungen eine rechtsgenügliche Mahnung sinnvoll, da ihnen ein ermahnter Arbeitnehmender angesichts der drohenden Kündigung regelmässig Folge leisten dürfte. Im Zusammenhang mit...
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