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Verzicht auf vorgängige Mahnung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängige Mahnung; Mobbing und sexuelle Belästigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vorliegenden Urteil zu prüfen, ob die Vorinstanz als Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin vor der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 10 Abs. 3 lit. a und b des Bundespersonalgesetzes (BPG) ausreichend gemahnt hat bzw. ob sie auf eine rechtsgenügliche Mahnung verzichten durfte. Die Vorinstanz hatte es unterlassen, die Beschwerdeführerin vor dem Erlass der angefochtenen Kündigungsverfügung förmlich zu ermahnen.
iusNet AR-SVR 08.02.2019