Berufliche Vorsorge: Rechtsweg bei Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers (9C_130/2017)
Berufliche Vorsorge: Rechtsweg bei Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers (9C_130/2017)
Berufliche Vorsorge: Rechtsweg bei Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers (9C_130/2017)
In diesem in 3-er Besetzung ergangenen Entscheid äussert sich das Bundesgericht zu einer Zuständigkeitsfrage in der beruflichen Vorsorge:
Schadenersatzforderungen gegenüber dem Arbeitgeber und der Pensionskasse aus der Nicht- oder Schlechterfüllung des Anschlussvertrages (= Vertragsverhältnis zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber) können vom Arbeitnehmer nicht über den Klageweg nach Art. 73 BVG durchgesetzt werden (E. 4.3). Aus dem Anschlussvertrag können die Arbeitnehmer grundsätzlich keine direkten Forderungen geltend machen. Vorbehalten bleiben Bestimmungen, die einen echten Vertrag zugunsten Dritter begründen (Art. 112 Abs. 3 OR). Der Ausschluss des Klageweges nach Art. 73 BVG gilt im Übrigen auch bei Klagen des Arbeitnehmers aus Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (E. 4.3 am Ende mit Hinweis auf BGE 120 V 26). Vielmehr sind die entsprechenden Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers auf dem ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen, in der vorliegenden Konstellation (Pensionskasse Publica, Arbeitgeberin: EPFL) über das Verantwortlichkeitsrecht des Bundes (E. 4.5). BGE 136 V 73 ändert daran nichts, da es in diesem Entscheid um einen Streit...
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