"Mehr als 100%" - Nebenbeschäftigung und Invaliditätsbemessung (8C_765/2016)
"Mehr als 100%" - Nebenbeschäftigung und Invaliditätsbemessung (8C_765/2016)
"Mehr als 100%" - Nebenbeschäftigung und Invaliditätsbemessung (8C_765/2016)
In diesem in 5-er Besetzung entschiedenen Urteil befasst sich das Bundesgericht auf Beschwerde der Suva hin mit der Frage, inwiefern bei der Invaliditätsbemessung (Einkommensvergleich) eine Nebenbeschäftigung zusätzlich zur Hauptbeschäftigung berücksichtigt werden darf, wenn daraus ein Erwerbsgrad von über 100% resultiert.
Betroffen war eine Versicherter, der vor dem Unfall in einem Vollzeitanstellungsverhältnis arbeitete und zusätzlich mehrere Stunden pro Woche als Türsteher in einem Nachtclub tätig war. Die Suva ging von einer vollen Arbeitsfähigkeit des Versicherten in einer angepassten Tätigkeit aus und rechnete ihm - zusätzlich zum Haupterwerb - eine Nebentätigkeit im Umfang von 3.5 Stunden pro Woche an.
Das Bundesgericht schützt die Suva und erinnert daran, dass Nebenbeschäftigungen beim Einkommensvergleich ebenfalls einfliessen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Versicherte ohne Unfall weiterhin solche Nebeneinkünfte erzielt hätte. Auch beim Invalideneinkommen sind solche Nebeneinkünfte zu berücksichtigen, soweit sie der Versicherte - aus medizinischer Sicht - auch nach dem Unfall...
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