Ein Beitrag zur Anwendung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
Am 25. März 2022 erschienen die «Concluding Observations Switzerland» der Vereinten Nationen, in denen der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Umsetzungsstand der Behindertenrechtskonvention überprüft. Ungeprüft geblieben sind die Massnahmen zur Gewährleistung der persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung. Dieser Fachbeitrag widmet sich anhand von zwei konkreten Beispielen dem Verbesserungspotenzial in diesem Bereich.
BSV ist befugt, gestützt auf Art. 27 IVG i.V.m. Art. 24 IVV Tarifverträge mit Verbänden der Paramedizin abzuschliessen, was die versicherte Person aber hinsichtlich ihrer freien Wahl der Person, die die Eingliederungsmassnahmen durchführt, nicht einschränkt.
Das Bundesgericht setzte sich in diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage auseinander, ob bei einer Hortleiterin aufgrund der beruflichen Anforderungen ein Anspruch auf eine bessere Hörgeräteversorgung (sog. Härtefall) bestehe, als es die Pauschale gemäss den invalidenversicherungsrechtlichen Bestimmungen vorsieht.