Zur Substanziierung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Zur Substanziierung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Zur Substanziierung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
A. war seit September 2007 bei der C. AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der B. AG krankentaggeldversichert. Im Anschluss an die Geburt ihres Sohnes begab sich A. in den Mutterschaftsurlaub. Vorgesehen war, die bisherige Tätigkeit im 100 %-Pensum nachher wieder aufzunehmen. Mit einem Schreiben liess die Klägerin der B. AG eine seit bestehende Arbeitsunfähigkeit melden. Die B. AG richtete in der Folge Krankentaggelder aus und stellte diese - nach Eingang des von ihr veranlassten psychiatrischen Gutachtens - ein. Dagegen wehrte sich A. bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Umstritten war hauptsächlich, ob A. der ihr unbestrittenermassen obliegenden Behauptungs- und Beweislast betreffend den Eintritt des Versicherungsfalls hinreichend nachgekommen war. Die Vorinstanz hatte erwogen, dass A. hätte erstens hinreichend konkret darlegen müssen, an welcher Krankheit sie in der strittigen Zeitperiode gelitten habe und zweitens, inwiefern sich diese Krankheit auf ihre Arbeitsfähigkeit ausgewirkt habe. A. habe wiederholt pauschal auf die Berichte von Arztpersonen verwiesen, ohne Ausführungen zum Inhalt der Berichte zu machen, weshalb sie der Behauptungs- und...
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