Vorsicht bei der Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
Vorsicht bei der Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
Vorsicht bei der Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit
B. war als Angestellter der C. AG tätig. Er kündigte den Arbeitsvertrag, war dann aber (angeblich) arbeitsplatzbedingt arbeitsunfähig. Gestützt auf die zwischen der C. AG und der A. AG abgeschlossenen Krankentaggeldversicherung richtete die A. AG dem B. Taggelder aus. Sie stellte die Zahlungen schliesslich ein, da die Arbeitsunfähigkeit ausschliesslich arbeitsplatzbezogen und nicht medizinisch gewesen sei. Dagegen wehrte sich B. und bekam vor erster Instanz recht. Dagegen wehrte sich die B. AG bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte erwogen, dass die Erstinstanz den Versicherungsvertrag ausführlich und nachvollziehbar ausgelegt habe und zum Schluss gekommen sei, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit versichert sei. Als solche sei auch eine (rein) arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit zu verstehen, sofern eine gesundheitliche Einschränkung der Grund für die arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit sei. Vorliegend sei eine solche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen. Gemäss dem zum Beweis verstellten Arztzeugnis stehe B. wegen Krankheit in Behandlung und seine Arbeitsunfähigkeit dauere an. Diese Formulierung weise eindeutig darauf...
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