"Lohnsplitting" ohne ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung nicht rechtens
"Lohnsplitting" ohne ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung nicht rechtens
"Lohnsplitting" ohne ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung nicht rechtens
B. war bei der A. AG beschäftigt, die im Eigentum der Schwiegereltern steht. Auch ihr Ehemann war dort beschäftigt. B. klagte dann Lohn ein, der bis zur Trennung mit ihrem Ehemann nicht ihr, sondern auf das gemeinsame Liegenschaftskonto, als Anteil an die Leasingrate und bar an den Ehemann übergeben worden war. Das Obergericht kam in einer eingehenden Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass keine (ausdrückliche oder konkludente) Vereinbarung zwischen den Parteien bestanden habe, dass monatlich CHF 1'500 vom Lohn der Klägerin in Abzug gebracht und dieser Betrag auf das Liegenschaftskonto ihres Ehemanns überwiesen werden soll. Ebenso fehle es bezüglich der Verrechnung eines Anteils der Leasingrate für das Auto mit dem Lohnanspruch an einem ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnis von B. (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erwog, dass das Obergericht nicht geradezu willkürlich entschied, wenn es angesichts der vorliegenden familiären Konstellation in der Aussage von B. bezüglich des Grundes, weshalb der Lohn nicht vollumfänglich auf ihr Konto überwiesen wurde, kein Einverständnis erkennen konnte, sondern (zumindest implizit) davon ausging, dass sich B. im Sinne des...
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