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Keine Lohnnachzahlung und keine Überstundenentschädigung für Pflege eines Hilflosen

Keine Lohnnachzahlung und keine Überstundenentschädigung für Pflege eines Hilflosen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Keine Lohnnachzahlung und keine Überstundenentschädigung für Pflege eines Hilflosen

A. schloss mit B. einen Arbeitsvertrag über die Pflege und Betreuung von B. in Ergänzung zu den verschiedenen C.-Organisationen. Nachdem das Arbeitsverhältnis geendet hatte, forderte A. Lohnnachzahlung und Überstundenentschädigung (Sachverhalt).

Umstritten war, ob B. aus dem Arbeitsverhältnis eine Überstundenentschädigung schuldet, wobei vor allem der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit von A. strittig war. A. konnte aus der IV-Verfügung nichts zu ihren Gunsten ableiten. Der darin ermittelte Bedarf von 360 Stunden pro Monat basierte auf einer Addition der in Anbetracht der Hilflosigkeit von B. gesetzlich anzuerkennenden Pauschalbeiträge von 40 bzw. 120 Stunden pro Monat und nicht auf einer konkreten Bedarfsermittlung im Einzelfall. Auch die Zeug:innenaussagen widersprachen der Schilderung von A. Es verletzte daher kein Bundesrecht, wenn die Vorinstanz bei A. von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche ausging und entsprechend einen Anspruch auf eine Überstundenentschädigung verneinte (E. 5).

Die Vorinstanz verletzte überdies kein Bundesrecht, indem sie davon ausging, dass es sich bei den Abwesenheitstagen von A. um unbezahlten Urlaub...

iusNet AR-SVR 08.06.2023

 

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