Einsprache gegen die Anpassung eines allgemeinverbindlichen GAV (2C_850/2016)
Einsprache gegen die Anpassung eines allgemeinverbindlichen GAV (2C_850/2016)
Einsprache gegen die Anpassung eines allgemeinverbindlichen GAV (2C_850/2016)
Zwischen einzelnen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften des Kanton Wallis wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 ein Gesamtarbeitsvertrag über den vorzeitigen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe abgeschlossen. Um diese Vereinbarung umzusetzen, wurde die Caisse de retraite anticipée du secteur principal de la construction et du carrelage du canton du Valais (Caisse Retabat) gegründet. Daraufhin erfolgten mehrere Ausdehnungen im Anwendungsbereich und inhaltliche Änderungen. Am 30. Juni 2004 wurde im Amtsblatt publiziert, dass die Vertragsparteien Verlängerung und Anpassung des Gesamtarbeitsvertrages beschlossen hatten. Hauptsächlich wurde die Renten- und Beitragshöhe festgelegt. Diese Änderungen lösten acht Beschwerden durch Unternehmen wegen Bedenken über die finanzielle Lage der Caisse Retabat aus, die allesamt abgelehnt wurden.
Vier Unternehmen machten einerseits die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 29 BV geltend. Andererseits machten sie geltend, der Regierungsrat habe in unzulässiger Weise auf den Beizug des Gutachtens eines Sachverständigen verzichtet, unter Annahme diese sei i.S.v. Art. 11 AVEG von vornherein überflüssig, obwohl er eingestanden hatte...
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