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Einsetzung eines besonderen Kontrollorgans

Einsetzung eines besonderen Kontrollorgans

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht

Einsetzung eines besonderen Kontrollorgans

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit einer Auseinandersetzung zwischen einer im Bereich Schreiner-, Fabrikations- und Ausbauarbeiten tätigen Gesellschaft X (Beschwerdeführerin) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission Schreinergewerbe sowie dem SECO (Beschwerdegegner) zu befassen. Die Gesellschaft X war bis Ende 2015 Mitglied des Schreinermeisterverbandes Kanton Zürich (nachfolgend: SVZ) und des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (nachfolgend: VSSM). 

Im konkreten Fall ging es um eine Lohnbuchkontrolle, mit welcher die Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich (AKZ) im Jahr 2013 durch die Regionale Paritätische Berufskommission Schreinerei Kanton Zürich (nachfolgend: RPKSZH) beauftragt worden war. Die Beschwerdeführerin lehnte die Kontrolle mehrmals ab, auch nachdem von der RPKSZH eine unabhängige GmbH als Kontrollstelle vorgeschlagen worden war. Die Beschwerdeführerin trat zudem per Ende 2015 von der Mitgliedschaft im SVZ sowie im VSSM zurück.

Nach Scheitern einer Schlichtungsverhandlung wurde von der RPKSZH Klage beim Bezirksgericht eingereicht. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das SECO und ersuchte um...

iusNet AR-SVR 03.09.2018

 

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