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Einsetzung eines besonderen Kontrollorgans

Einsetzung eines besonderen Kontrollorgans

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht

B-4058/2016

Ist ein Verfahren in einer Streitsache bereits bei einer zivilrechtlichen Instanz anhängig, kann der Weg über eine öffentlich-rechtliche Vorinstanz (SECO) für denselben Kontrollgegenstand ins Leere laufen, weil sich die Frage der Zuständigkeit nicht ausschliessen lässt und die Konstellation es bedingen kann, dass die zivilrechtliche Instanz einem öffentlich-rechtlichen Entscheid nicht zu folgen hat.
iusNet AR-SVR 03.09.2018