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Kündigung während Probezeit mit (irrtümlich) 3-monatiger Frist während Schwangerschaft

Kündigung während Probezeit mit (irrtümlich) 3-monatiger Frist während Schwangerschaft

Rechtsprechung

Kündigung während Probezeit mit (irrtümlich) 3-monatiger Frist während Schwangerschaft

Die Beschwerdeführerin A. war ab 1. Dezember 2017 als Assistentin zu 100% angestellt beim Luzerner Kantonsspital (LUKS). Ab 11. Febraur 2018 war A. 100% arbeitsunfähig. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde A. am 23. Juli 2018 per 31. Oktober 2018 gekündigt. Am 30. September 2018 teilte A. dem LUKS mit, dass sie schwanger und die Kündigungsfrist unterbrochen worden sei (Sachverhalt).

Das LUKS und die Vorinstanz gingen davon aus, dass die dreimonatige Kündigungsfrist gemäss unangefochten gebliebener und in Rechtskraft erwachsener Verfügung mangels Anwendbarkeit von Art. 336c Abs. 2 OR nicht unterbrochen wurde (E. 7.1).

Das Bundesgericht erwog, dass A. - entgegendkommend unter Verzicht auf die Geltendmachung der Prozeitkündigungsfrist - noch eine dreimonatige Lohnfortzahlung gewährt worden sei, weshalb die 3-monatige Kündigungsfrist nicht unverhältnismässig erscheine, was von A. auch nicht geltend gemacht werde (E. 7.3.3).

 

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