Anordnung einer Disziplinarmassnahme gegen einen Zahnarzt
Anordnung einer Disziplinarmassnahme gegen einen Zahnarzt
Anordnung einer Disziplinarmassnahme gegen einen Zahnarzt
Vor dem Bundesgericht rügte der beschwerdeführende Zahnarzt im Wesentlichen die unrichtige Sachverhaltsfeststellung, die willkürliche Würdigung des medizinischen Gutachtens und die unrichtige Anwendung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 (MedBG; SR 811.11). Das vom kantonalen Gesundheitsdepartement in Auftrag gegebene Gutachten war zum Schluss gekommen, dass er Grundlegendes in der lmplantologie ausser Acht gelassen, eine nicht tarifkonforme Rechnung gestellt und die paradontale Situation nicht dokumentiert habe. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer eröffnet und ein Verweis wegen Verletzung der Berufspflicht der sorgfältigen Berufsausübung und des Verstosses gegen das Medizinalberufegesetz ausgesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht ab.
Das Bundesgericht stellte fest, dass zur Sachverhaltsfeststellung auch die auf Indizien gestützte Beweiswürdigung gehöre und das Sachgericht im Bereich der Beweiswürdigung über einen erheblichen Ermessensspielraum verfüge. Der Beschwerdeführer konnte nicht qualifiziert begründen, weshalb die Feststellungen der Vorinstanz in einem entscheidwesentlichen Punkt als...
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