Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage der Zulässigkeit von detaillierten Untersuchungen über die Vermögenslage von Personen in Schlüsselfunktionen beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport im Rahmen von Personensicherheitsprüfungen auseinander. Der Beschwerdeführer hatte zuvor eine Verfügung der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen beim Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg angefochten.