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Lohneinreihung

Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_302/2022 und 8C_303/2022

Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Ermessen der Behörden wird durch die Einführung eines Evaluationssystems mit Zahlreichen Haupt- und Unterkriterien eingeschränkt. Bei der Lohneinreihung gestützt auf ein derartiges System darf jedoch trotzdem das gesamte Lohnsystem mit berücksichtigt werden.
iusNet AR-SVR 27.10.2017