iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

bezahlter Urlaub

Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Der Bundesrat hat im Dezember 2014 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger» verabschiedet. Die Betreuung und Pflege von Personen, die nicht durch das Gesundheitswesen übernommen wird, wird auch heute vielfach durch Familienangehörige oder nahestehende Personen wahrgenommen. Sind diese berufstätig, müssen meist unbezahlte Freitage für die Betreuung bezogen werden. Die Freistellung mit Lohnfortzahlung soll es zukünftig möglichst vielen Erwerbstätigen erlauben, kurzzeitig und ohne Lohneinbusse Betreuungsaufgaben für ihre Angehörigen zu übernehmen. Der Kurzurlaubs ist für eine maximale Dauer von drei Tagen vorgesehen.
iusNet AR-SVR 09.07.2018.