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Bundesrat engagiert sich für eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung

Bundesrat engagiert sich für eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung

Gesetzgebung

Bundesrat engagiert sich für eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung

Das Übereinkommen Nr. 190 der internationalen Arbeitsorganisation wurde im Frühling 2019 anlässlich des hundertjährigen Bestehens der internationalen Arbeitsorganisation verabschiedet und beinhaltet die erste international vereinbarte Definition für Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Übereinkommen schafft somit eine weltweite Rahmenbedingung für die Bekämpfung von menschenverachtender Arbeit.

Mit der Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens bestätigt die Schweiz die Notwendigkeit des Übereinkommens und verpflichtet sich, die Forderungen zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen beinhaltet konkret ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Zudem beinhaltet es auch zahlreiche Massnahmen zur Prävention sowie auch Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer. 

iusNet AR-SVR 24.05.2022

 

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