Postulat für besseren sozialen Schutz bei Arbeit auf Abruf
Postulat für besseren sozialen Schutz bei Arbeit auf Abruf
Postulat für besseren sozialen Schutz bei Arbeit auf Abruf
Der Ständerat hat das Postulat am 11. September 2019 mit 24 zu 12 Stimmen an den Bundesrat überwiesen.
Folgendes soll der Bundesrat nun im Zusammenhang mit Arbeit auf Abruf prüfen:
- Muss in den Arbeitsverträgen von Arbeitnehmenden, die auf Abruf arbeiten, eine Arbeitszeit vereinbart werden?
- kann für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung einzig ein Monats-Bruttoeinkommen von mindestens 500 Franken genügen?
Robert Cramer, der als Vertreter des Kantons Genf im Ständerat sitzt, wies darauf hin, dass gemäss heute gültigem Arbeitsrecht ein Vertrag ohne Kündigung beendet werden könne, wenn nicht wenigstens eine durchschnittliche Arbeitszeit im Vertrag aufgeführt sei. Werde eine durchschnittliche Arbeitszeit aufgeführt, müsse eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Abrufarbeit gleich ablaufen wie eine Kündigung. Dies hätte eine Auswirkung auf den Bezug der Arbeitslosenentschädigung,
Das Postulat war ursprünglich vom Bundesrat abgelehnt worden. Der Bundesrat verwies dabei auf geltende Regelungen, die genügend seien. jetzt wurde die Prüfung erneut über Abstimmung im Ständerat an den Bundesrat verwiesen. Der Bundesrat muss nun...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.