iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Erwerbsersatzmutterschaftsversicherung > Vaterschaftsurlaub Annahme Gegenentwurf Volksinitiative

Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen

Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen

Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Vaterschaftsurlaub: Annahme Gegenentwurf - Volksinitiative bedingt zurückgezogen

Mit Annahme des indirekten Gegenentwurfs zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative hat sich das Parlament in der Schlussabstimmung vom 29. September 2019 für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Im Nationalrat ist der Gegenentwurf mit 129 zu 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen worden. Im Ständerat lag das Verhältnis bei 31 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Das Initiativkommitee der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» hat das Volksbegehren am 2. Oktober 2019 bedingt zurückgezogen. Wird kein Referendum gegen den indirekten Gegenentwurf ergriffen, werden die Initianten die Initiative definitiv zurückziehen. Kommt kein Referendum zustande, muss das Gesetz in Kraft treten. Der indirekte Gegenentwurf sieht eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) vor.

Es wird damit gerechnet, dass das revidierte Erwerbsersatzgesetz (Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft) per 1. Juli 2020 in Kraft treten könnte.

Frühere Beiträge zum Thema:

Nationalrat stimmt für zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ...

iusNet AR-SVR 08.10.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.