Bundesratssitzung vom 13. März 2020 zu Massnahmen gegen das Coronavirus
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In Erfüllung der im Bereich von Arbeitslosenversicherung und insbesondere Kurzarbeitsentschädigung vom Bundesrat verfolgten Ziele erging am 20. März die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, die zwischenteitlich verschiedentlich an die aktuelle Lage angepasst wurde.
Noch in der Frühlingssession hat sich der Nationalrat mit dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Revision des Familienzulagengesetzes befasst. Die grosse Kammer ist ihrer Sozialkommission sowie dem Bundesrat gefolgt und hat das revidierte FamZG mit 179 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Abänderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) ist eröffnet. Der Vorentwurf sieht Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn, Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter und Finanzhilfen an Familienorganisationen vor.