Auch wenn der vorliegende Pachtvertrag in die Nähe des Arbeitsverhältnisses rückt, ist die Subordination vorliegend zu schwach, um von einem Dienstverhältnis auszugehen.
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
Die falsche Auskunft der Paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag schützt nicht vor Forderungen auf Nachzahlungen von Überstunden des Arbeitnehmers.
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.