Auf das Schriftlichkeitserfordernis kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Lösung für den Arbeitnehmer günstiger ist und gewisse andere Indizien für eine derartige konkludente Vereinbarung gegeben ist.
Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber dem Arbeitnehmer kann auch vorliegen, wenn Verhaltensweisen der Arbeitgeberin einzeln genommen noch tolerierbar sind, aber in ihrer Intensität und Häufigkeit mit der Zeit zunehmen.
Das nationale Recht kann vorsehen, dass das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für die Arbeitszeit vom Arbeitsentgelt für die Ruhezeit abweicht. Es ist jedoch nicht zulässig, die unionsrechtliche Definition von Arbeitszeit einzuschränken.
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.
Eine sofortige Freistellung infolge Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ohne Lohnzahlung und ohne Einverständnis des Arbeitnehmers kann einer fristlosen Kündigung gleichgesetzt werden.