Der Arbeitnehmer hat in Unkenntnis des Arbeitgebers geleisteten Überstunden innert nützlicher Frist anzuzeigen. Unterbleibt die Benachrichtigung, verliert der Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Anspruch auf Vergütung der Überstunden.
Der Arbeitnehmer hat in Unkenntnis des Arbeitgebers geleistete Überstunden innert nützlicher Frist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Ist der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit abgegolten, wenn der vereinbarte Lohn über dem im Normalarbeitsvertrag festgelegten Mindestlohn liegt? Wann ist eine Genugtuung für die Persönlichkeitsverletzung nach Art. 49 OR im Zusammenhang mit Art. 328 OR gerechtfertigt?
Bei sehr hohen Gehältern ist der Bonus immer optional. Die Frage nach der Akzessorietät, nämlich ob der Bonus wegen dessen verhältnismässiger Höhe zum Grundlohn als Lohnbestandteil zu qualifizieren ist oder nicht, entfällt.
Nach Art. 354 ZPO kann jeder Anspruch Gegenstand eines nationalen Schiedsverfahrens sein, über den die Parteien frei verfügen können. Im Bereich des Arbeitsrechts erfährt die Schiedsfähigkeit Einschränkungen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes.