Am 3. Mai 2019 beantragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats Ablehnung der Vorlage. Auch nach erfolgter Überarbeitung sei die Vorlage noch sehr kompliziert und für Betroffene schwer verständlich. Die Sozialpartner unterstützen die Vorlage nicht mehr. Am 3. Juni 2019 hat der Nationalrat die Vorlage nun auch abgelehnt.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat gemäss Medienmitteilung vom 11. Oktober 2018 einen Kompromissvorschlag zu den zwei verbliebenen Differenzen aus der parlamentarischen Debatte zum Gleichstellungsgesetz und den Massnahmen gegen Lohndiskriminierung vorgestellt.
Die Motion ist im September im Ständerat angenommen worden. Sie verlangt eine effiziente Ausgestaltung der Kontrollen durch die Kantone sowie finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die Behandlung der Motion im Nationalrat steht noch aus. Eingereicht wurde sie im Mai 2018 von Philipp Müller (FDP).
Das Bundesverwaltungsgericht äussert sich zur Frage, ob der Zivildienst bei selbstständiger Erwerbstätigkeit wegen drohendem Verlust des Arbeitsplatzplatzes nach Art. 46 Abs. 3 Bst. c ZDV (Zivildienstverordnung) oder aufgrund eines Härtefalles i.S.v. Art. 46 Abs. 3 Bst. e ZDV ohne weiteres verschoben werden kann.
Auch wenn ein katholischer Chefarzt in einer katholischen Klinik tätig ist, ist dessen Entlassung aufgrund seines geänderten Zivilstandes diskriminierend, wenn der Zivilstand bei Personen, die anderen Konfessionen angehören, unwichtig ist.
Zur Beurteilung einer Parteivereinbarung wird zunächst auf den wirklichen Willen der Parteien abgestützt. Kann dieser nicht eruiert werden, wird der Parteiwille gestützt auf das Vertrauensprinzip ausgelegt. Erst wenn auch diese Methode nicht weiterhilft, kann der Grundsatz in dubio contra stipulatorem angewendet werden.